null

Entscheidung zugunsten eines fairen Kfz-Servicemarkts: Landgericht Köln bestätigt EuGH-Urteil zu „Secure Gateways“

Das Landgericht Köln folgt mit seinem Urteil vom 15. Mai 2024 den Grundsätzen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 5. Oktober 2023 zu „Secure Gateways“ aufgestellt hat. Das Urteil zur Klage, die ATU und Carglass® gemeinsam eingereicht hatten, unterstreicht die Bedeutung fairer, ausgeglichener Wettbewerbsbedingungen auf dem Kfz-Servicemarkt. Mit der Entscheidung des Gerichts werden unabhängige Serviceanbieter gestärkt, so dass sie weiterhin dafür sorgen können, dass Autofahrer zwischen verschiedenen Angeboten wählen können.

Köln, 15. Mai 2024. Mit seinem heutigen Urteil zugunsten von ATU und Carglass® bestätigt das Landgericht Köln, dass „Secure Gateways“, die unabhängige Kfz-Serviceanbieter am Zugriff auf notwendige Fahrzeugdaten hindern, beseitigt werden müssen. Die beiden Unternehmen hatten die Klage beim Landgericht Köln in einem Musterverfahren gegen Stellantis Europe (ehem. Fiat Chrysler Automobiles Italy) eingebracht. Das Landgericht Köln legte den Fall dem Europäischen Gerichthof (EuGH) vor, der bereits im Oktober 2023 klargestellt hatte, dass die EU-Verordnung entsprechende Beschränkungen des Datenzugriffs nicht erlaubt.

Zum Hintergrund der Klage: Zahlreiche Kfz-Servicearbeiten wie die Rekalibrierung von Fahrerassistenzsystemen nach dem Austausch der Windschutzscheibe oder das Beheben von angezeigten Fehlern im Fahrzeugdisplay erfordern den Zugang zu den Fahrzeugdaten. Diesen Zugang haben einige Fahrzeughersteller durch technische Hürden und die Einführung von Lizenzgebühren zunehmend erschwert. Gegen diese „Secure Gateways“ sind ATU und Carglass® gemeinsam vorgegangen, da sie zusätzliche Kosten in den Betrieben verursachten und den freien Wettbewerb auf dem Kfz-Servicemarkt beeinträchtigten. Außerdem führe die Maßnahme zu potenziell steigenden Kosten für Verbraucher und schränke damit deren Wahlfreiheit ein.

Belron®, Muttergesellschaft von Carglass®, betont in seiner Stellungnahme zum Urteil des Kölner Landgerichts die Notwendigkeit, dass Fahrzeughersteller in der Lage sein müssten, die Cybersecurity in Fahrzeugen zu gewährleisten. Dies müsse jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu einem möglichst ungehinderten Datenzugang für Kfz-Serviceanbieter sichergestellt sein. Belron® werde sich weiterhin für die vom EuGH im Oktober 2023 festgelegten Grundsätze offener und fairer Wettbewerbsbedingungen einsetzen. Belron® verpflichte sich zu einem kontinuierlichen Dialog mit allen relevanten Interessengruppen, einschließlich Fahrzeugherstellern und politischen Entscheidungsträgern, um Lösungen auch in Bezug auf Datensicherheit zu finden, ohne die rechtlichen Grundsätze zu gefährden.

Der CEO von Belron®, Carlos Brito, kommentierte: „Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Landgerichts Köln, die auf den vom EuGH im Oktober klargestellten Grundsätzen aufbaut. Der Zugang zum Datenstrom eines Fahrzeugs über den OBD-Anschluss ist von zentraler Bedeutung für Werkstätten in ganz Europa. Durch das heutige Urteil können unabhängige Kfz-Serviceanbieter ihre Arbeit ohne Datenzugangsbeschränkungen oder Lizenzkosten verrichten. Dies ist ein Grundsatz, für den sich Belron® weiterhin einsetzen wird. Gleichzeitig stehen wir entschieden für eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Fahrzeugherstellern und der Europäischen Kommission zur Verfügung.“

Carglass®-Geschäftsführer Jean-Pierre Filippini erklärt: „Wir haben uns gemeinsam mit ATU sehr für einen ungehinderten Zugang zu den Fahrzeugdaten eingesetzt – mit Erfolg: Das Urteil des Landgerichts Köln, das der wegweisenden Entscheidung des EuGH aus dem Oktober 2023 folgt, stellt einen wichtigen Meilenstein für faire und ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen auf dem gesamten Kfz-Servicemarkt dar und hebt den Mehrwert hervor, den diese für Konsumenten bieten.“