- Startseite
- Ratgeber
- Windschutzscheibe: Steinschlag und Riss
- Steinschlag im Sichtfeld: Erste Hilfe – was tun und wann muss die Scheibe getauscht werden?
Stand: Oktober 2026
Steinschlag im Sichtfeld: Erste Hilfe – was tun und wann muss die Scheibe getauscht werden?
Ein Steinschlag im Sichtfeld der Windschutzscheibe bedeutet fast immer: Die Scheibe muss getauscht werden. Eine Reparatur erfüllt die rechtlichen Anforderungen (§ 40 Abs. 1 StVZO) in der Regel nicht. Liegt der Schaden außerhalb des Sichtfelds, ist oft eine Reparatur möglich. Wichtig ist, die Stelle vor Feuchtigkeit zu schützen. Die Autoglas-Fachleute von Carglass® erklären, wie Sie nach einem Steinschlag richtig vorgehen.
Steinschlag – was tun? Die ersten Schritte
Halten Sie nach einem Steinschlag bei nächster Gelegenheit sicher an und sehen Sie sich den Schaden genau an. Schon ein kleiner Kiesel oder ein Hagelkorn kann einen Steinschlag in der Frontscheibe auslösen. Wichtig sind direkt nach dem Steinschlag vier Schritte:
1.
Sicher anhalten und den Schaden sorgfältig begutachten
2.
Lage prüfen: Liegt der Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers oder außerhalb?
3.
Stelle schützen: Den Schaden gegen Feuchtigkeit und Schmutz abdecken (mehr dazu weiter unten).
4.
Fachbetrieb aufsuchen: Möglichst bald einen Werkstatttermin machen, damit der Schaden zu Ihrer Sicherheit schnell behoben werden kann
Übrigens: Je früher Sie reagieren, desto besser stehen die Chancen, dass der Steinschlag noch repariert werden kann – vorausgesetzt, der Schaden liegt nicht im Sichtfeld. Denn aus einem unreparierten Steinschlag kann ein Riss entstehen. Auch dann ist eine komplette neue Scheibe fällig.
Wo liegt das Sichtfeld des Fahrers in der Windschutzscheibe?
So prüfen Sie, ob ein Steinschlag im Sichtfeld liegt:
- Orientieren Sie sich an der Mitte des Lenkrads.
- Halten Sie zum Beispiel eine gefaltete Zeitung an die Scheibe, um den Bereich abzuschätzen.
- Liegt der Schaden innerhalb dieser Fläche, befindet er sich im Sichtfeld.
Steinschlag im Sichtfeld: Warum die Scheibe getauscht werden muss
Liegt der Steinschlag im Sichtfeld, ist eine Reparatur rechtlich nicht möglich – die Scheibe muss ausgetauscht werden. Der Grund liegt im Gesetz: Nach § 40 Abs. 1 StVZO müssen Scheiben, die für die Sicht wichtig sind, „klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei“ sein (§ 40 StVZO, gesetze-im-internet.de). Ein reparierter Schaden im Sichtfeld kann eine kleine sichtbare Stelle hinterlassen und erfüllt diese Anforderung nicht.
Hinzu kommt das Sicherheitsrisiko: Selbst ein kleiner Schaden direkt im Blickfeld kann ablenken oder die Sicht verzerren. Wer mit einem Steinschlag im Sichtfeld weiterfährt, riskiert zudem bei der Hauptuntersuchung Probleme und bei einer Kontrolle ein Bußgeld.
Wann lässt sich ein Steinschlag reparieren und wann nicht?
Außerhalb des Sichtfelds ist eine Reparatur oft möglich, wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Entscheidend sind Lage, Größe und Randabstand.
Auch wenn Flüssigkeit, Insektenreste oder Schmutz in die offene Stelle eindringen, ist das Autoglas möglicherweise nicht mehr reparabel und muss dann komplett getauscht werden. Deshalb sollten Sie den Schaden möglichst schützen.
Steinschlag richtig schützen
Wie können Sie die betroffene Stelle vor Feuchtigkeit und Schmutz schützen? Am besten eignet sich ein spezielles Scheibenpflaster, alternativ ein transparenter Klebestreifen. Achten Sie darauf, Ihr Sichtfeld dabei nicht zusätzlich einzuschränken. Anschließend sollten Sie kurzfristig einen Termin vereinbaren, um den Schaden beheben zu lassen.
Wer hilft bei einem Steinschlag im Sichtfeld weiter?
Hier sind Fachwerkstätten die richtigen Adressen. Autoglas-Fachleute wie von Carglass® begutachten den Schaden, ordnen ihn ein und beheben ihn fachgerecht – bei einem Schaden im Sichtfeld durch den Austausch der Windschutzscheibe.
Gut zu wissen: Reparatur und Scheibentausch sind meist von der (Teil-)Kaskoversicherung abgedeckt. Beim Austausch fällt gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung an, je nach Versicherungsvertrag sind das häufig 150,00 Euro. Sie können bequem online abschätzen, ob und welche Kosten in Ihrem Fall entstehen.


