Wie können wir helfen?
Wer haftet für einen Steinschlag durch ein vorausfahrendes Fahrzeug?
Steinschläge lassen sich meist nicht vermeiden. Nur selten kann die Fahrerin oder der Fahrer eines vorausfahrenden Fahrzeugs haftbar gemacht werden. Grundsätzlich sind Steinschläge in der Voll- oder Teilkasko abgedeckt.
Steinschlag: Mögliche Haftung bei Fahrlässigkeit
Auch bei normalen Straßenverhältnissen und angepasster Geschwindigkeit lässt sich nicht verhindern, dass Steinchen aufgewirbelt werden. Wird dann die Windschutzscheibe eines nachfolgenden Fahrzeugs getroffen, kann die vorausfahrende Fahrerin oder der Fahrer kaum haftbar gemacht werden.
Anders sieht es aus, wenn die vorausfahrende Fahrerin oder der Fahrer nicht den Straßenverhältnissen entsprechend fährt. Bei Schotter und Splitt sollte das Tempo zum Beispiel gedrosselt werden. Wer nicht den Verhältnissen angepasst fährt, haftet für einen Steinschlag an einem anderen PKW.
Trifft ein fahrlässig aufgewirbelter Stein Ihre Scheibe, muss die Kfz-Haftpflicht der vorausfahrenden Person die Kosten für den Schaden übernehmen.
Tipp: Abstand halten verringert das Steinschlagrisiko
- Faustregel: Der Abstand sollte mindestens ein halbe Tacho-Länge betragen.
- Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h bedeutet das einen Abstand von mindestens 50 Metern.
- Hinter Lkws lohnt sich ein noch größerer Abstand.
Wenn ein Steinschlag Ihre Windschutzscheibe getroffen hat, prüfen wir direkt bei der Online-Terminbuchung auch, ob Ihre Versicherung die Kosten trägt. Klicken Sie dazu auf „Termin buchen”.
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