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Wegweisender Sieg für Verbraucher und den europäischen Kfz-Servicemarkt: Stellantis‘ Berufung in Deutschland endgültig abgewiesen

Belron begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), mit der das höchste deutsche Zivilgericht bestätigt, dass freie Werkstätten uneingeschränkt berechtigt sind, für Reparaturen auf essenzielle Fahrzeugdaten zuzugreifen. Am 25. September hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde des Fahrzeugherstellers Stellantis gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen und damit das Urteil des Oberlandesgerichts Köln bestätigt, das unabhängigen Werkstätten den uneingeschränkten Zugang zu Fahrzeugdaten garantiert.

Dieser Erfolg ist bereits der vierte Sieg, den Belron für faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Kfz-Servicemarkt errungen hat. Damit werden freier Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher geschützt.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekräftigt zwei frühere Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Köln sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die jeweils klarstellen, dass von Fahrzeugherstellern verhängte Beschränkungen beim Zugang zu Fahrzeugdaten illegal sind.

Der uneingeschränkte, standardisierte Zugang zu essenziellen Reparaturdaten ist somit fest im EU-Recht verankert. Mit seiner Entscheidung sendet der Bundesgerichtshof eine eindeutige Botschaft: Das Recht der Verbraucher auf freie Reparatur ist klar definiert und von zentraler Bedeutung – jegliche Versuche, dieses Recht einzuschränken, sind abzulehnen.

Der Zugang zum Datenstrom eines Fahrzeugs über die On-Board-Diagnose-Schnittstelle (OBD) ist für unabhängige Dienstleister erforderlich, um Fahrerassistenzsysteme (ADAS) wie Spurhalteassistenten und Notbremsassistenten zu rekalibrieren. Nach einem Austausch der Windschutzscheibe müssen diese Systeme rekalibriert werden, damit sie korrekt funktionieren und die Fahrer sicher weiterfahren können.

Belron begrüßt die Klarstellung der Gerichte, dass der Zugang zur OBD-Schnittstelle so gestaltet werden kann, dass einerseits die Cybersicherheit gewährleistet und andererseits Rekalibrierungen ermöglicht werden. Diese Position wird sowohl von IT-Sicherheitsexperten aus der Automobilindustrie als auch von führenden ADAS-Zulieferern unterstützt und wurde durch eine unabhängige Bewertung bestätigt. Die Automotive-Cybersecurity-Experten von CYRES haben festgestellt, dass Bedingungen für ADAS-Rekalibrierungen in Bezug auf etwaige Cybersicherheitsrisiken weder angemessen noch verhältnismäßig sind, wenn bewertet wird, ob Fahrzeughersteller eine Zugangsbeschränkung rechtfertigen können.

 

Carlos Brito, CEO von Belron, kommentierte:
„Diese wegweisende Entscheidung ist eine hervorragende Nachricht für Verbraucher und den europäischen Kfz-Servicemarkt. Sie garantiert faire Wettbewerbsbedingungen für unabhängige Werkstätten, schützt den freien Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher. Vor allem bestätigt sie das ursprüngliche EuGH-Urteil in Deutschland endgültig.“

 

Jean-Pierre Filippini, Geschäftsführer der deutschen Carglass GmbH, Teil der Belron-Gruppe, sagte:
„Die Auslegung des Gesetzes durch den Europäischen Gerichtshof ist damit glasklar: Kfz-Servicebetriebe sind berechtigt, unmittelbar und ohne Einschränkungen auf Fahrzeugdaten zuzugreifen. Verbraucher sollten nun so bald wie möglich von einem fairen und wettbewerbsfähigen Zugriff auf Fahrzeugsysteme profitieren können.“

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