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Stand: Oktober 2026
Zahlt die Teilkasko oder Vollkasko bei Steinschlag?
Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe ist in der Regel ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Die Vollkasko greift zusätzlich bei Vandalismus und selbstverschuldeten Schäden. Bei einer Reparatur verzichten viele Versicherer sogar auf die Selbstbeteiligung. Die Autoglas-Fachleute von Carglass® erklären, welche Versicherung wann zahlt und wie die Kostenabwicklung funktioniert.
Was deckt die Teilkasko bei Steinschlag ab?
Die Teilkaskoversicherung übernimmt in aller Regel die Kosten für Glasschäden durch Steinschlag, Hagel oder Wildunfälle. Das gilt für alle fest verbauten Scheiben – von der Windschutzscheibe über die Seitenscheiben bis zur Heckscheibe. Haben Sie eine Vollkasko, ist darin auch eine Teilkaskoversicherung enthalten.
Ist eine Reparatur möglich, verzichten viele Versicherer auf die Selbstbeteiligung. Versicherte zahlen dann nichts. Muss die Scheibe ausgetauscht werden, fällt die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung an – die restlichen Kosten trägt die Versicherung. Ob eine Reparatur infrage kommt, können Sie nach bestimmten Kriterien vorab selbst einschätzen oder auch durch die Carglass®-Fachleute in den Service-Centern prüfen lassen.
Kfz-Haftpflicht – kein Schutz bei eigenem Glasschaden
Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Für Glasschäden am eigenen Auto kommt sie nicht auf.
Wer nur haftpflichtversichert ist, trägt die Kosten für Reparatur oder Scheibenaustausch vollständig selbst. Auch wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug den Stein aufgewirbelt hat, lässt sich in der Praxis kaum nachweisen, wer den Schaden verursacht hat.
Eine gute Nachricht: Oft ist eine Reparatur möglich, die erheblich günstiger ist als eine neue Scheibe. Bei Carglass® können Sie sich online die Kosten anzeigen lassen.
Welche Kosten übernimmt die Vollkasko zusätzlich?
Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkasko. Glasschäden durch Steinschlag sind damit ebenfalls abgedeckt. Darüber hinaus übernimmt die Vollkasko auch Schäden durch Vandalismus und selbstverschuldete Unfälle.
Ein Beispiel: Hat ein Steinschlag neben dem Glasbruch auch einen Lackschaden an der Motorhaube verursacht, ist der Lackschaden ein Fall für die Vollkasko. Für den Glasbruch selbst wird auch bei Vollkaskoversicherten die Teilkasko-Leistung herangezogen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Glasschäden?
Die Höhe der Selbstbeteiligung bei Glasschäden hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Typische Richtwerte sind:
• bei einer Reparatur häufig keine Selbstbeteiligung,
• bei einem Scheibenaustausch in der Teilkasko oft 150 Euro und
• bei einem Scheibentausch in der Vollkasko je nach Vertrag oft 300 bis 500 Euro.
Nach Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kostete ein Glasbruchschaden 2024 im Durchschnitt rund 900 Euro (gdv.de, Medieninformation „Kfz-Versicherung: Glasbruch-Schäden haben 2024 zwei Milliarden Euro gekostet", 05.11.2025) – die Selbstbeteiligung macht also nur einen kleineren Teil der tatsächlichen Kosten aus. Über den Kostencheck von Carglass® können Sie vorab einen Eindruck davon gewinnen, welche Kosten im konkreten Fall anfallen.
Schadenfreiheitsrabatt: Wann er gefährdet ist – und wann nicht
Ein Glasschaden über die Teilkasko hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen – der Versicherungsbeitrag bleibt insofern nach der Regulierung unverändert.
Anders verhält es sich, wenn die Vollkasko für einen Schaden herangezogen wird, der über Glasbruch hinausgeht – etwa einen Lackschaden. Dann kann eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgen. Bei reinen Glasschäden besteht dieses Risiko nicht.
Wie läuft die Kostenabwicklung bei Steinschlag ab?
Carglass® übernimmt auf Wunsch die komplette Abwicklung mit der Versicherung – von der Schadensmeldung bis zur Abrechnung. So funktioniert es:
1.
Schaden bei Carglass® melden – online, telefonisch oder direkt im Service-Center.
2.
Regulierungsanspruch gegenüber Ihrer Versicherung abtreten. Carglass® klärt den Versicherungsschutz und übernimmt die Kommunikation und die Schadensabwicklung mit Ihrer Versicherung.
3.
Carglass® rechnet direkt mit der Versicherung ab. Versicherte zahlen nur die eventuell anfallende Selbstbeteiligung.
Hinweis: Einige Versicherungspolicen enthalten eine Werkstattbindung. Ein kurzer Blick in die Versicherungsunterlagen vor dem Werkstattbesuch klärt, ob bestimmte Vorgaben gelten.
Zusammenfassend: Die Kfz-Haftpflicht zahlt nicht bei Glasbruch am eigenen Auto. Bei einem Steinschlag übernimmt, wenn vorhanden, die Teilkasko die Kosten für den Glasschaden. Die Vollkasko deckt zusätzlich Vandalismus und selbstverschuldete Schäden ab. Laut GDV regulierten die deutschen Kfz-Versicherer 2024 rund 2,2 Millionen Glasbruchschäden mit einem Gesamtvolumen von fast 2 Milliarden Euro (gdv.de, Medieninformation „Kfz-Versicherung: Glasbruch-Schäden haben 2024 zwei Milliarden Euro gekostet", 05.11.2025). Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt bei Teilkasko-Glasschäden unberührt.


