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Stand: Oktober 2026

Wer zahlt bei einem Steinschlag am Mietwagen?

Bei einem Steinschlag am Mietwagen haftet die mietende Person in der Regel nicht – denn ein Steinschlag gilt rechtlich als Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 538 BGB). Trotzdem versuchen einige Autovermietungen, die Kosten an ihre Kundschaft weiterzugeben. Die Autoglas-Fachleute von Carglass® erklären, wie die Rechtslage aussieht und wie Sie sich wirksam absichern. 

Was tun bei einem Steinschlag am Mietwagen?

  • Informieren Sie sofort die Autovermietung, wenn ein Steinschlag an der Windschutzscheibe oder einer anderen Scheibe entsteht. Fahren Sie nicht einfach weiter: Ein kleiner Steinschlag kann sich unter anderem durch Vibrationen und Temperaturunterschiede zu einem größeren Riss ausweiten. 

 
  • Die Autovermietung entscheidet, ob Sie das Fahrzeug direkt in eine Werkstatt bringen oder ob der Schaden nach der Rückgabe repariert wird. Lassen Sie den Schaden nicht eigenmächtig reparieren – das kann den Versicherungsschutz gefährden. 

 
  • Dokumentieren Sie den Steinschlag mit Fotos, bevor Sie weiterfahren. Halten Sie Datum, Uhrzeit und Ort des Schadens schriftlich fest. Diese Dokumentation schützt Sie bei späteren Unstimmigkeiten. 

Steinschlag am Mietwagen: die Rechtslage

Mietende haften nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel nicht für Steinschlagschäden. Steinschläge entstehen, weil andere Fahrzeuge kleine Steine aufwirbeln. Das ist beim normalen Fahren im Straßenverkehr nicht vermeidbar. Rechtlich handelt es sich um eine Verschlechterung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch. Gemäß § 538 BGB hat die mietende Person solche Veränderungen nicht zu vertreten.
 
Mehrere Amtsgerichte haben das bestätigt. So urteilte das AG München (2024), dass eine Autovermietung einem Kunden 500 Euro zurückzahlen muss, die sie ihm wegen eines Steinschlags von der Kreditkarte abgebucht hatte.  AGB-Klauseln, die eine verschuldensunabhängige Haftung auf Mietende übertragen, wurden dabei als unwirksam eingestuft. Auch der ADAC vertritt diese Rechtsauffassung (ADAC, „Steinschlag am Mietwagen: Muss man die Selbstbeteiligung zahlen?", 22.12.2025, adac.de). 
 
Wichtig ist: Einige Autovermietungen stellen die Kosten für den Steinschlag trotzdem in Rechnung oder belasten die Kreditkarte mit der vereinbarten Selbstbeteiligung. Wenn Sie eine solche Forderung erhalten, können Sie schriftlich widersprechen und auf § 538 BGB verweisen. Eine Rückforderung bereits gezahlter Beträge ist in der Regel bis zu drei Jahre möglich. 

Welche Versicherungen decken Glasschäden beim Mietwagen ab?

Bei der eigenen Kfz-Versicherung enthält die Vollkasko immer auch die Teilkaskoleistungen – in aller Regel inklusive Glasbruch. Bei Mietwagen ist das nicht selbstverständlich. Die Kaskoversicherung des Vermieters (oft als CDW oder LDW bezeichnet) ist keine klassische Kaskoversicherung, sondern eine Haftungsfreistellung. Ob Glasschäden darin enthalten sind, hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab. Einige Vermieter schließen Glas, Reifen und Unterboden explizit aus. 

Option 

Was sie abdeckt 

Worauf achten 

Kaskopaket des Vermieters (CDW/LDW) 

Schäden am Mietwagen – Glasbruch je nach Tarif ein- oder ausgeschlossen 

Vor der Anmietung gezielt nach Glasschäden fragen 

Glas- und Reifenschutz (Zusatz) 

Schließt die Lücke, wenn das Kaskopaket Glas ausschließt 

Kosten pro Tag gegen mögliche Steinschlagkosten abwägen

Eigene Kfz-Versicherung (Zusatzoption Mietwagen) 

Einige Kfz-Versicherer bieten Mietwagen-Schutz als Zusatzbaustein 

Prüfen, ob Steinschlag eingeschlossen ist 

Kreditkarten-Schutz 

Manche Kreditkarten bieten Mietwagen-Kasko bei Zahlung mit der Karte 

Bedingungen und Deckungssumme genau lesen 

Entscheidend ist nicht der Name der Versicherung, sondern was konkret im Mietvertrag steht. Fragen Sie vor der Anmietung gezielt: Sind Glasschäden durch Steinschlag abgedeckt? So vermeiden Sie unerwartete Kosten bei der Rückgabe. 

So schützen Sie sich vor unberechtigten Forderungen

Der beste Schutz gegen ungerechtfertigte Schadensforderungen ist eine lückenlose Dokumentation bei Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs. Das Übergabeprotokoll ist dabei das zentrale Dokument. 
 
Checkliste: Übernahme und Rückgabe des Mietwagens

  1. 1.

    Alle Scheiben bei der Übernahme sorgfältig auf Kratzer, Steinschläge und Risse prüfen.

  2. 2.

    Vorhandene Schäden im Übergabeprotokoll vermerken lassen – das Protokoll erst unterschreiben, wenn alle Schäden erfasst sind.

  3. 3.

    Fotos von allen Scheiben und dem Gesamtfahrzeug machen – mit Datums- und Zeitstempel.

  4. 4.

    Entdecken Sie Vorschäden, die nicht im Protokoll stehen: sofort melden. Die Vermietung stellt entweder ein anderes Fahrzeug bereit oder hält die Schäden im Mietvertrag fest.

  5. 5.

    Bei der Rückgabe auf ein schriftliches Rückgabeprotokoll bestehen und eine Kopie verlangen.

  6. 6.

    Bei unberechtigten Forderungen: schriftlich widersprechen, auf § 538 BGB und die einschlägige Rechtsprechung verweisen.

Laut ADAC ist eine gründliche Fahrzeugdokumentation bei Übernahme und Rückgabe der wirksamste Schutz gegen nachträgliche Schadensforderungen (ADAC, „Mietwagen im In- und Ausland: Was Sie beachten sollten", adac.de). 

Was gilt bei einem Mietwagen im Ausland?

Bei Anmietung im Ausland gilt in der Regel das Mietrecht des jeweiligen Landes. Die Versicherungsbedingungen und Haftungsregeln können sich erheblich von der deutschen Rechtslage unterscheiden. 
 
Der ADAC empfiehlt, bei Mietwagen im Ausland ein Kaskopaket ohne Selbstbeteiligung und mit Glasschutz zu buchen (ADAC, „Mietwagen im In- und Ausland: Was Sie beachten sollten", adac.de). Gerade im Ausland sind Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden und Scheiben häufig standardmäßig ausgeschlossen. 
 
Das bedeutet konkret: Klären Sie vor jeder Auslandsanmietung mit der Vermietung oder Ihrer eigenen Versicherung, welche Glasschäden abgedeckt sind. Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Bei Streitigkeiten im Ausland kann anwaltliche Unterstützung vor Ort erforderlich sein.